Description
JMC Hohlraumversiegelung 500 ml für Motorräder
Originalbezeichnung: Hohlraumversiegelung 500 ml JMC
JMC Hohlraumversiegelung
Die JMC Hohlraumversiegelung ist ideal geeignet, um sämtliche Karosseriehohlräume vor Rost, Spritzwasser und anderen Witterungseinflüssen effektiv zu schützen. Diese spezielle Versiegelung bietet eine hervorragende Korrosionsbeständigkeit im Salzsprühnebel nach DIN 50021: bis zu 1500 Stunden ohne Rostunterwanderung. Dank ihrer ausgezeichneten Kriecheigenschaften dringt sie auch in unzugängliche Hohlräume ein und kann vorhandenes Wasser unterwandern und verdrängen.
Ein weiterer Vorteil ist die Selbstheilungseigenschaft, die kleinere Beschädigungen durch Verfließen repariert. Die Ergiebigkeit beträgt 5-7 m², was eine effiziente Anwendung ermöglicht. Zudem ist die Versiegelung nach 2 Stunden staubtrocken und nach 3 Stunden vollständig durchgetrocknet.
Die Temperaturbeständigkeit reicht von -25° C bis max. 80° C, was sie besonders robust macht. Auf Wachsbasis formuliert, ist sie optimal für Schweller, Türen, Seitenteile, Verkleidungen und Holme geeignet.
Farbe: hell
Inhalt: 500 ml
Hersteller Nr.: JMC 439346
EAN: 4043981182620
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
- H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition: Nervensystem.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Prävention:
- P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
- Nicht rauchen.
- P260E Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion:
- P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
- P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
Entsorgung:
- P501 Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
44% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Kennzeichnung nach Richtlinie 2004/42/EG: 2004/42/EC IIB(e)(840)
410g/l
Hinweise zur Einstufung / Kennzeichnung:
- Für CAS 64743-01-7 gilt Nota N: die Einstufung als krebserzeugend ist nicht erforderlich, da nachgewiesen werden kann, dass der Ausgangsstoff nicht krebserzeugend ist.
- Für CAS 64742-82-1 gilt Nota P: die Einstufung als krebserzeugend ist nicht erforderlich, da der Stoff weniger als 0,1 Gew.% Benzol enthält.
- Für CAS 64742-54-7 gilt Nota L: die Einstufung als krebserzeugend ist nicht erforderlich, da der Stoff weniger als 3% DMSO-Extrakt enthält.





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